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Der Unterhaltungsverband 97  nimmt als gesetzlicher Unterhaltungsverband im Sinne des nds. Wassergesetzes vor allem Aufgaben der Gewässerunterhaltung wahr.

Die Gewässerunterhaltung hat insbesondere zur Aufgabe, dass im Verbandsgebiet anfallende Wasser in den Gewässern II. Ordnung  schadlos abzuleiten. Da die Gewässer II. Ordnung wasserwirtschaftlich überörtlich von Bedeutung sind, ist es wichtig, dass die urbanen Räume und die Kulturlandschaft von dieser Leistung des UHV 97 zuverlässig profitieren. Das bedeutet z.B. aber auch, dass die Gewässersysteme der III. Ordnung, die von den Wasser- und Bodenverbänden betreut werden, ebenfalls ihrer Aufgabe nachkommen können. Denn sie schaffen ebenfalls für urbane Räume und die Kulturlandschaft eine zuverlässige Entwässerungsleistung, um diese funktional zu erhalten. 

Dabei sind die Gewässer der II. Ordnung in einem funktionsgerechten Zustand zu erhalten. Zur Unterhaltung der Gewässer gehört auch der Betrieb und die Unterhaltung der in und an den Gewässern stehenden Anlagen, die zur Abführung des Wassers dienen. Das Verbandsgewässersystem zeichnet sich u.a. durch eine hohe Gewässernetzdichte und besondere Gewässerkreuzungen (Düker) aus, die bis zu 50 Meter lang sind.

Die Unterhaltung umfasst auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts. Gewässer sind wesentliche Lebensräume für Pflanzen und Tiere und daher zu schützen und zu erhalten. Diese Aufgabe hat in den letzten Jahre einen immer größeren Anteil an der Arbeit in der Geschäftsstelle und vom Außendienst eingenommen. Ausgelöst wird diese Verschiebung durch eine Veränderung der Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung (z. B. Wasserrahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU) in den letzten Jahren/Jahrzehnten.

 

 

Abflusssicherung

Die Kernaufgabe des Unterhaltungsverbandes ist die Abflusssicherung, das heißt: Er stellt sicher, dass das Wasser (vor allem nach Niederschlagsereignissen) abgeführt werden kann und es nicht zu Überschwemmungen kommt, also Infrastruktur, bebaute Räume gefährdet oder landwirtschaftliche Flächen unbrauchbar werden.

Zu den typischen Aufgaben der Abflusssicherung gehören die Böschungsmahd, die Sohlräumung sowie das Entfernen von Abflusshindernissen. Hierzu gehören auch nicht gesicherte „wilde“ Brücken. Diese können im Hochwasserfall Gewässerkreuzungen von Straßen (Verklausung) zum Einsturz bringen.

Die Sicherung kann sowohl die Beseitigung von Ästen und Laub der umstehenden Gehölze als auch Müll oder anderweitigen unsachgemäß entsorgten Gegenstände umfassen.

Auch die Räumung von Sandfängen gehört zu den Aufgaben der Abflusssicherung. Durch das Entsanden wird einer Sohlaufhöhung durch Sedimentation entgegengewirkt.

In dem Sand, der sich in den Sandfängen ablagert, machen es sich jedoch vor allem die nach FFH-Richtlinie geschützten Neunaugen gemütlich. 

Der Unterhaltungsverband hat daher eine besondere Arbeitsweise eingeführt, damit die Leerung der Sandfänge durchgeführt werden kann und vorhandene Neuenaugen geborgen und wieder ins Gewässer eingesetzt werden können.

Gewässer- und Anlagenpflege

Neben den regulären Arbeiten zur Abflusssicherung werden die Gewässer und ihre Anlagen durch den Unterhaltungsverband gepflegt. Das heißt, dass beispielsweise die Gehölze entlang der Gewässer ordnungsgemäß zurückgeschnitten werden, Randsstreifen gegen unerwünschten Gehölzaufwuchs freigehalten werden und auch Anlagen wie Stauwehre, Einlauf- oder Auslaufrechen gereinigt sowie Sandfänge geleert werden.

Zur Gewässerpflege zählt darüber hinaus die Beseitigung und Eindämmung invasiver gebietsfremder Pflanzenarten und die Wiederherrichtung von Böschungen nach Uferabbrüchen, z. B. durch Nutria- oder Bisambefall.

Gewässerentwicklung

Der Unterhaltungsverband ist bestrebt die naturnahe Entwicklung der Gewässer, wo immer vereinbar mit der angrenzenden Nutzung, zuzulassen oder in Gang zu setzen. Ersteres durch eine angepasste Bedarfsunterhaltung, z. B. Stromstrichmahd, letzteres durch Revitalisierungsprojekte im kleinen und großen Maßstab, z. B. durch die Anlage von Sohlengleiten zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer zum Vorteil wandernder Fischbestände, oder die Anlage von Sekundärauen, zur eigendynamischen Entwicklung des Gewässers und dem Aufkommen einer gewässertypischen Flora und Fauna.

Vor der Umsetzung von Baumaßnahmen innerhalb des Gewässerprofils führt der Unterhaltungsverband 97 eine sogenannte Elektrobefischung durch, um die in dem Gewässerabschnitt vorkommenden Fische abzufangen und unbeschadet wieder einzusetzen. Mehr über die Elektrobefischung können Sie hier erfahren:

 

Kooperationsarbeit

Um den zahlreichen gesellschaftlichen Anforderungen ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Hintergrundes gerecht zu werden, engagiert sich der Unterhaltungsverband in regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen und Kooperationsprojekten, z. B.:

Seit 2014 ist der Unterhaltungsverband in Bersenbrück Gastgeber einer jährlichen Mitarbeiterschulung. Die Schulung wird über den Dachverband Hase durch die Geschäftsführer des UHV 96, Jürgen Herpin, und des UHV 97, Georg Lucks, organisiert. Die Mitarbeiter aller Unterhaltungsverbände des Dachverbandes und darüber hinaus sind eingeladen:

An drei Tagen wird ein abwechslungsreiches Programm aus Vorträgen und praktischen Übungen zu den rechtlichen Grundlagen der Gewässerunterhaltung, zur ökologischen Gehölzpflege, zu Tier- und Pflanzenarten im und am Gewässer und Möglichkeiten der naturverträglichen Gewässerunterhaltung geboten.

Nicht nur die Mitarbeiter dürfen beim Unterhaltungsverband dazulernen:

In Kooperatiosprojekten mit Schulklassen beispielsweise können auch die jüngeren Generationen einmal richtig mit anpacken und Erfahrungen im ökologischen Wasserbau sammeln: zum Beispiel bei der Anlage einer Sohlengleite oder dem Pflanzen von Erlen entlang des Ufers. Ganz nebenbei lernen die Kinder unter freiem Himmel und mit den Füßen im Wasser Flora und Fauna des Gewässers kennen und erfahren, warum es überhaupt einen Unterhaltungsverband gibt.

Eine willkommene Abwechslung zum Unterricht im Klassenraum!