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Rechtsgrundlage und -form des Unterhaltungsverbandes Nr. 97, Mittlere Hase

  • Der Verband ist auf der Grundlage des § 63 des Niedersächsischen Wassergesetzes gegründet worden.
  •  Der Verband ist einer von 109 Unterhaltungsverbänden in Niedersachsen und trägt die laufende Nummer „97“. Er ist einer von vier Unterhaltungsverbänden entlang der Hase.
  • Er wurde im Jahre 1966 gegründet. Damals waren 43 Wasser- und Bodenverbände Gründungsmitglieder des Unterhaltungsverbandes.
  • Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbst.
  • Der Verband verfügt über eine hauptamtliche Geschäftsführung in der Geschäftsstelle.
  • Die ehrenamtlichen Gremien setzen sich aus dem Vorstand mit 11 Personen zusammen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Verbandsausschuss für 5 Jahre gewählt.
  • Der Verbandsvorsteher führt den Vorstandsvorsitz.
  • Der Verbandsausschuss setzt sich aus 23 Sitzen zusammen. Er wird einmal von den 19, im Unterhaltungsverband bestehenden Wasser- und Bodenverbänden gewählt. Diese sind zu 7 Wahlbezirken zusammengefasst und können 8 Ausschusssitze vergeben.
  • Die restlichen 15 Ausschusssitze werden von Grundstückseigentümern vergeben, deren Flächen keinem Wasser- und Bodenverband angehören.
  • Die Wahl wird ortsüblich bekannt gemacht und alle 5 Jahre wiederholt.
  • Die Aufgaben und genaue Zusammensetzung der beiden Gremien sind in der aktuellen Verbandssatzung zu finden.

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