Rechtsgrundlage und -form des Unterhaltungsverbandes Nr. 97, Mittlere Hase
- Der Verband ist auf der Grundlage des § 63 des Niedersächsischen Wassergesetzes gegründet worden.
- Der Verband ist einer von 109 Unterhaltungsverbänden in Niedersachsen und trägt die laufende Nummer „97“. Er ist einer von vier Unterhaltungsverbänden entlang der Hase.
- Er wurde im Jahre 1966 gegründet. Damals waren 43 Wasser- und Bodenverbände Gründungsmitglieder des Unterhaltungsverbandes.
- Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich selbst.
- Der Verband verfügt über eine hauptamtliche Geschäftsführung in der Geschäftsstelle.
- Die ehrenamtlichen Gremien setzen sich aus dem Vorstand mit 11 Personen zusammen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Verbandsausschuss für 5 Jahre gewählt.
- Der Verbandsvorsteher führt den Vorstandsvorsitz.
- Der Verbandsausschuss setzt sich aus 23 Sitzen zusammen. Er wird einmal von den 19, im Unterhaltungsverband bestehenden Wasser- und Bodenverbänden gewählt. Diese sind zu 7 Wahlbezirken zusammengefasst und können 8 Ausschusssitze vergeben.
- Die restlichen 15 Ausschusssitze werden von Grundstückseigentümern vergeben, deren Flächen keinem Wasser- und Bodenverband angehören.
- Die Wahl wird ortsüblich bekannt gemacht und alle 5 Jahre wiederholt.
- Die Aufgaben und genaue Zusammensetzung der beiden Gremien sind in der aktuellen Verbandssatzung zu finden.
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