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Bisam und Nutria - Nagetiere mit großem Schadenspotential für die Wasserwirtschaft

Über den Bisam

Der Bisam (Ondathra zibethicus) ist die größte Wühlmausart. Er stammt ursprungslich aus Nordamerika und wurde Anfang des 20. Jhrd. im heutigen Tschechien ausgesetzt und verbreitete sich ransant in ganz Europa. Er hat sich auch ganz Niedersachsen einschließlich der Inseln als Lebensraum erschlossen. In Niedersachsen fand und findet er mit dem ausgedehnten Gewässernetz einen hervoragenden Lebensraum.
Ihm wird seit der Erstbesiedelung Niedersachsens etwa ab 1930 nachgestellt, weil er wegen seiner Lebensweise und seiner Wühltätigkeit nachhaltige und gefährliche Schäden an Ufern, Deichen, Dämmen und anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen verursacht: Uferabbrüche und -einbrüche, Böschungsrutschungen, Unterspülungen, Einbrüche gewässernaher Straßen / Wege und Deichaushöhlungen.

Bisambekämpfung

Es ist das Ziel der Bisambekämpfung in Niedersachsen, durch Regulierung der Befallszahlen vorbeugend solche Schäden vermeiden zu helfen.
Die Bekämpfungsmaßnahmen können dann als erfolgreich bezeichnet werden, wenn möglichst wenig Schäden zu verzeichnen sind.

Dennoch treten jedes Jahr Schäden auf: Seit dem 01.01.2000 erfolgt die Bisambekämpfung in Niedersachsen als Teil der Unterhaltungspflicht von Gewässern nach dem niedersächsischen Wassergesetz und der Erhaltungspflicht von Deichen und Dämmen nach dem niedersächsischen Deichgesetz.

Im Zuständigkeitsbereich des Unterhaltungsverbades 97 sind eine Vielzahl von Bisamfängern für den Unterhaltungsverband an den Gewässern aktiv. Hierbei gilt es zu unterscheiden zwischen den Wanderrattenbefall hervorgerufen durch Abfälle / Komposter etc. und dem Bisam, der „nur“ im Gewäser lebt und auf diese unbedingt angewiesen ist.

Sofern Sie in Ihrer Umgebung Probleme mit Bisambefall haben, können Sie sich gerne direkt an den Bisamfänger in Ihrer Nähe wenden oder an den Unterhaltungsverband.

Einsatz der Landwirtschaftskammer

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat im Rahmen eines Vertrages mit dem niedersächsischen Umweltministerium die Aufgabe einer „fachtechnischen Stelle“ für die Bisambekämpfung und dabei speziell folgende Verpflichtungen übernommen:

  • Großflächige Überwachung des Auftretens des Bisams sowie Erhebung relevanter biologischer Eckdaten
  • Organisation der technischen Durchführung von großflächigen Bekämpfungsmaßnahmen
  • Sachkundeausbildung, Überwachung und Weiterbildung der Privatfänger.
    Koordinierung der Fangbereiche
  • Erprobung und Entwicklung neuer Bekämpfungsverfahren
  • Eignungsprüfung neuer Fanggeräte
  • Periodische Überprüfung der eingesetzten Fanggeräte auf tierschutzgerechte Anwendung
  • Beratung der Deich- und Unterhaltungsverbände und der zuständigen Behörden
  • Berichterstattung
 

Diese Aufgaben werden vom Pflanzenschutzamt für ganz Niedersachsen wahrgenommen.

In Niedersachsen werden dafür neben einer Leitungsgruppe beim Pflanzenschutzamt 8 hauptamtliche Bisamjäger und etwa 1.000 Privatfänger eingesetzt. Die Fangzahlen liegen jährlich zwischen 150.000 und 200.000 Bisamen.

Den Nagern wird in Niedersachsen ausschließlich mit Fallen nachgestellt.
Alle Bisamjäger und Privatfänger besitzen hierfür die erforderliche Sachkunde.

Kontakt zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen

GB Landwirtschaft, AG Bisambekämpfung
Telefon: 0441 801-735
Telefax: 0441 801-777

Verwechslungsgefahr

Mittlerweile auch wieder auf Durchreise im Verbandsgebiet: der Biber (Castor fiber). Er ist durch die FFH-Richtlinie besonders geschützt (Anhänge II und IV) und unterliegt nicht dem Jagdrecht nach Bundesjagdgesetz. Einen Biber zu fangen, zu verletzen oder zu töten wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet.

Über das Nutria

Bei dem Nutria (Mycastor copypus) handelt es sich ebenfalls um eine nicht heimische, sondern um eine gebietsfremde Art. Es stammt ursprünglich aus Südamerika und wurde ab Ende des 19. Jahrhunderts in Europa gezüchtet. Das Interesse an dem Pelz flachte im Laufe des 20. Jahrhunderts ab. Aus den Pelzfarmen entkommene Tiere siedelten sich an den Gewässern an und bilden heute stabile Populationen. Problematisch ist dabei die außergewöhnlich hohe Reproduktionsrate der Tiere: sie ist so hoch, dass heimische Arten verdrängt werden können. Das Nutria gilt daher als invasive Art. Die Nutria haben keine naturlichen Feinde hier. Durch lange und froststarke Winter werden die vorhandenen Populationen dezimiert.

Nutria können Fraßschäden an Nutzpfanzen verursachen:

Die Tiere gefährden durch ihre meterlangen und tiefen Bauten aber vor allem in Böschungen, Deichen und Dämmen die Stabilität selbiger und somit den Hochwasserschutz und auch die Arbeitssicherheit der Unterhaltungspflichtigen.

Vorbeugung von Schäden

Auch in Böschungen und Dämmen, die von zentraler Bedeutung für den Hochwasserschutz sind, werden bis zu 4,0 m in die Böschungen hineingegrabene Bauten des Nutria festgestellt.

Tiefe Nutriabauten im Schutzdeich

Der Unterhaltungsverband 97 versucht den möglichen Deichbruchschäden durch die Nutriapopulationen vorzubeugen, in dem die Böschungen mit Nutriaschutzmatten gesichert werden. Dem Nutria wird es so unmöglich gemacht, von der Gewässerseite in die Böschungskörper einzudringen.  Da diese Maßnahmen sehr aufwändig und teuer sind, kann dies nur eine Lösung für extrem sensible Gewässerabschnitte sein.

Neber dieser technischen Lösung gibt es auch die Möglichkeit, die Böschungsneigung so zu verringern, dass der Nutria diese meidet. Diese Technik kann nur dort angewendet werden, wo ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Nutriabekämpfung

Das Nutria ist – anders als der Bisam – jagdbares Wild. Das heißt, dass die Bejagung dem niedersächsischen Jagdrecht unterliegt und nur durch Jagdscheininhaber ausgeführt werden darf.